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Gewinner des Goinger Förderpreis 2011 ist die Initiative „… an die Arbeit e.V.“ aus Lemgo. Die Preisträger wurden am 06. Oktober 2011 im Rahmen des 3. ZukunftsForums Personal im Augustinerkeller in München geehrt. Herzlichen Glückwunsch!
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Brisante Fragen

Neben den typischen („harmlosen") gibt es auch eine Vielzahl an brisanten Fragen, die Sie nicht zu beantworten brauchen. Natürlich können Sie schlecht sagen: „Diese Frage dürfen Sie mir nicht stellen." Eine gute Möglichkeit wäre dagegen die Gegenfrage, warum diese Frage für das Unternehmen wichtig ist. Können Sie sich aus der Frage nicht herausreden, sind sich aber sicher, dass es sich um eine „verbotene Frage" handelt, brauchen Sie die Frage nicht ehrlich zu beantworten.

Sind Sie gesund oder leiden Sie an irgendwelchen Krankheiten?

Diese Frage müssen Sie nur beantworten, wenn sie sich auf chronische, ansteckende oder akute Krankheiten bezieht, die Einfluss auf die verlangte Arbeitsleistung haben.

Sind Sie schwerbehindert oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt?

Die Frage müssen Sie auch ehrlich beantworten, denn die Beschäftigung Schwerbehinderter ist für den Arbeitgeber mit besonderen gesetzlichen Verpflichtungen verbunden. Von sich aus müssen Sie nur darauf hinweisen, wenn Sie die vorgesehene Tätigkeit lediglich eingeschränkt ausüben können.

Sind Sie schwanger?

Diese Frage brauchen Sie nicht zu beantworten. Darauf hinweisen müssen Schwangere erst dann, wenn sie die Arbeit auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz nicht leisten können oder dürfen.

Haben Sie einen festen Lebenspartner? Werden Sie bald heiraten?

Auch diese Frage ist „verboten" und braucht nicht beantwortet zu werden. Fragen nach einer bevorstehenden Heirat und nach der Familienplanung, besonders wenn sie an weibliche Bewerber gestellt werden, sind nicht erlaubt.

Sind Sie vorbestraft oder läuft ein Gerichtsverfahren gegen Sie?

Die Frage brauchen Sie nur dann zu beantworten, wenn die Strafe für die angestrebte Stelle von Bedeutung ist. Ein Kassierer darf nach Vermögensdelikten, ein Kraftfahrer nach Verkehrsdelikten gefragt werden. Andere Vorstrafen darf man verschweigen.

Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft/einer Partei/einer Gewerkschaft an?

Solche Fragen sind grundsätzlich „verboten". Ausnahmen: Sie bewerben sich bei kirchlichen, parteilichen oder gewerkschaftlichen Institutionen um einen Arbeitsplatz.